1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.1 Literatur
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Berthold Huber:
Sanctuary: Kirchenasyl im Spannungsverhältnis von strafrechtlicher Verfolgung und verfassungsrechtlicher Legitimation
ZAR 1988, 153
Wer aus religiösen oder Gewissensgründen Ausländer vor den Behörden versteckt, um ihre Abschiebung in Länder zu verhindern, in denen ihnen Verfolgung oder ein menschenunwürdiges Dasein drohen ("Kirchenasyl"), kann sich zwar nicht auf das grundgesetzlich gewährleistete kirchliche Selbstbestimmungsrecht berufen, wohl aber auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit. [pt]